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Sie möchten sich / Ihr Kind von der Musikschule Cham abmelden?

Nehmen Sie dazu zuerst mit der Musiklehrperson Kontakt auf. Eine Beendigung des Musikunterrichts muss vorgängig mit der Musiklehrperson besprochen werden. 

Der An- / Abmeldetermin ist auf den 10. Mai des laufenden Schuljahres festgelegt.

In Ausnahmefällen ist im Instrumental- und Vokalunterricht eine Abmeldung auf Ende des 1. Semesters möglich. Die Abmeldung muss schriftlich und begründet spätestens am 1. Dezember bei der Musikschule Cham (Schulhausstrasse 1, 6330 Cham) eintreffen. 

Bei einem Austritt im laufenden Semester besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Ausgenommen davon ist der Wegzug während des Semesters. Das Schulgeld wird in diesem Fall anteilsmässig zurückerstattet. 

Es gelten das Reglement, die Verordnung zum Reglement sowie die Schulgeldverordnung der 
Musikschule Cham. Diese Unterlagen finden Sie hier: Reglemente und Verordnungen