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Semestertarife der Musikschule Cham

Allgemeine Bestimmungen

Der Besuch der Musikalischen Grundschule sowie des Ensembleunterrichts ist unentgeltlich. Für die übrigen Angebote der Musikschule Cham kann ein Schulgeld verlangt werden.
Die Instrumente müssen grundsätzlich von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsbe- rechtigten beschafft werden. Für Anfängerinnen und Anfänger werden nach Möglichkeit Instrumente gegen eine Miete zur Verfügung gestellt.

Ermässigungen

Für Familien, aus denen mehrere Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten
20. Altersjahr Instrumentalunterricht besuchen, werden Geschwisterrabatte gewährt:

Dieser Rabatt wird auch gewährt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Instrumentalfächer belegt.
Der Besuch der Musikalischen Grundschule, des Freiwilligen Grundstufenunterrichts sowie des Ensembleunterrichts wird bei der Festlegung des Rabattes nicht berücksichtigt. Der Unterricht für Erwachsene ab dem vollendeten 20. Lebensjahr, sowie für Jugendliche mit Wohnsitz ausserhalb der Einwohnergemeinde Cham ist nicht rabattberechtigt.

In Studium oder anderer beruflicher Erstausbildung befindliche Erwachsene mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Cham können auf schriftliches Gesuch hin bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Jugendtarif beanspruchen. Dafür ist ein Nachweis zu erbringen, der jährlich zu Beginn des Schuljahres erneuert werden muss.

Dokumente

Name
Schulgeldverordnung_der_Musikschule_Cham_ab_01.08.2016.pdf Download 0 Schulgeldverordnung_der_Musikschule_Cham_ab_01.08.2016.pdf